Pflege
Unter dem Begriff „Pflege“ versteht man in erster Linie die übliche Unterstützung bei der Körperpflege. Grundlage ist hier das SGB XI (Pflegekasse). Man unterscheidet dabei in zwei Versorgungsarten. Die Pflege die von Verwandten, Nachbarn, Freunden, … erbracht wird. Hierfür bekommt der Pflegebedürftige bei bestehendem Pflegegrad das Pflegegeld um den Pflegepersonen etwas zurückgeben zu können Die Pflegemaßnahmen die von einem Pflegedienst erbracht werden. Diese nennt man „Pflegesachleistungen“.